Umsatzsteuervoranmeldung 2023
Achtung: Diese Informationen gelten für Installationen in Deutschland
Mit Veröffentlichungen vom 23.12.2022 und 26.01.2023 wurden Änderungen in der Umsatzsteuer 2023 bekannt gegeben. Diese Änderungen betreffen den Ein- und Verkauf von Komponenten für Photovoltaikanlagen sowie Leistungen dazu.
Dafür wurden unter anderem neue Kennziffern (87 und 90) eingeführt. informieren Sie sich genau, ob die angegebenen Bedingungen für Sie und Ihr Unternehmen zutreffen.
Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links, die Sie auf Dokumente des Bundesfinanzministeriums weiter leiten:
BMF-Schreiben vom 23.12.2022
BMF-Schreiben vom 26.01.2023
Wenn Sie keine Umsätze/Einkäufe zu Photovoltaik-Produkten/-Komponenten/-Leistungen haben, reicht also das „normale” UVAOnly-Update aus.
Hier nochmal die Zusammenfassung:
Ohne Kennziffern 87 und 90 ➜ Das UpdateUVAOnly ist ausreichend.
Es gab Formular (FMTFIAUS.366 und FMTFIAUS.367) und EricApiCom Änderungen.
Mit Kennziffern 87 und 90 ➜ Sie benötigen ein Update ab Rev. 81274 Patch oder Rev. 81285 Beta.
In diesen Updates sind die Kennziffern 87 und 90 enthalten. Beachten Sie, dass sie ggf. neue Umsatzkonten und ggf. auch Kontenzuordnungen neu anlegen müssen.
UVA ONLY UPDATE 2023
Achtung: Diese Informationen gelten für Installationen in Deutschland
Stand: Dezember 2022
Gesetzliche Änderungen im Bereich Intrastat
Änderungen in Deutschland ab 2023
Stand: Dezember 2022